Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Flypark Memmingen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Flypark Memmingen, Am Energiepark 4, 87784 Westerheim (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Bereitstellung von Stellplätzen sowie ergänzende Dienstleistungen wie Shuttle-Service, Valet-Service, Fahrzeugbewegung und weitere im Rahmen des Parkservices am Flughafen Memmingen (FMM).

§2 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden für den gebuchten Zeitraum einen Stellplatz zur Verfügung.
Der genaue Standort kann variieren und wird vor Anreise mitgeteilt.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Zusätzlich gebuchte Leistungen (z. B. Shuttle- oder Valet-Service) sind Bestandteil des Vertrags.
Bei Schlüsselabgabe ist der Anbieter berechtigt, das Fahrzeug während der Parkdauer zu bewegen oder umzuparken.

§3 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande durch:
– Onlinebuchung
– telefonische, schriftliche oder persönliche Buchung mit Bestätigung
Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
Alle Angaben (Fahrzeugdaten, Zeitraum, Personenanzahl, Flugdaten) müssen vollständig und korrekt sein.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zahlungsmöglichkeiten:
– Onlinezahlung
– Vorkasse
– Bar- oder Kartenzahlung vor Ort
Zusatzkosten können entstehen für:
– zusätzliche Shuttle-Personen
– Sperrgepäck
– Nachtzuschläge
– verlängerte Parkzeiten
– Sonderfahrten
Bei nicht fristgerechter Zahlung bis zur Anreise kann der Anbieter die Buchung stornieren und den Stellplatz anderweitig vergeben.

§5 Stornierung und Rücktritt

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Anreise möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen werden 100 % des Buchungspreises berechnet.
Bei vorzeitiger Rückreise oder Nichtnutzung erfolgt keine Rückerstattung.
Rückzahlungen erfolgen ausschließlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

§6 Nutzung des Parkplatzes

Das Fahrzeug muss zugelassen, verkehrssicher und haftpflichtversichert sein.
Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Untersagt sind insbesondere:
– Reparaturen
– Betanken
– Fahrzeugreinigung
Der Anbieter ist berechtigt, Fahrzeuge umzuparken.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zu lassen.

§7 Haftung

Die Nutzung des Parkplatzes sowie aller Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Verwahrungsvertrag.
Der Anbieter haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
– Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus
– Wetterereignisse (z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung)
– höhere Gewalt
– Tiere (z. B. Marderbiss)
– Schäden durch Dritte
Es erfolgt keine Bewachung oder Überwachung der Fahrzeuge.
Für Gegenstände im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.
Bei Schlüsselabgabe dürfen Fahrzeuge bewegt werden.
Schäden sind bei Rückgabe unverzüglich zu melden; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen im Shuttle- oder Valet-Service.
Der Kunde haftet für selbst verursachte Schäden.

§8 Shuttle-Service

Der Shuttle-Service erfolgt gemäß Buchung und angegebenen Flugdaten.
Im Preis sind bis zu 4 Personen pro Fahrzeug enthalten.
Jede weitere Person wird mit 2,50 € pro Fahrt berechnet.
Der Kunde muss pünktlich am Parkplatz erscheinen. Verspätungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Bei ungemeldeter Verspätung besteht kein Anspruch auf sofortigen Transfer.
Ist kein Platz verfügbar, erfolgt der Transfer später oder auf eigene Kosten (z. B. Taxi).
Falsche Angaben zur Personenzahl können zu Aufpreisen oder Beförderungsverweigerung führen.
Der Rücktransfer erfolgt nach telefonischer Meldung nach Landung. Wartezeiten sind möglich.
Für Verzögerungen durch Verkehr, Wetter oder Betrieb besteht keine Haftung.
Sonderfahrten (z. B. vergessene Gegenstände) werden mit 15,00 € pro Fahrt berechnet und sind sofort zu zahlen.

§9 Schlüsselabgabe

Die Abgabe des Fahrzeugschlüssels ist nicht erforderlich.

§10 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet.

§11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Westerheim.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.